Die Frage der Altersvorsorge spielt aus vernünftigem Grund für
jeden eine wichtige, vielleicht sogar zentrale Rolle.
Selbstverständlich muss frühzeitig abgeklärt werden, welche
Einkünfte nach der beruflichen Tätigkeit zu erwarten sind. Auf
Grund bisheriger Strukturen hatte die Altersvorsorge eine eher
untergeordnete Funktion. Jedermann konnte sich - wenigstens in
einer guten Näherung - selbst ausrechnen, welche Rente
vom "`Staat"' mit Beginn des Rentenalters gezahlt wird.
Familiärer Zusammenhalt der
Art: "`Du sollst Deinen Vater und Deine Mutter ehren ..."'
spielten aus Sicht der Finanzmathematik keine Rolle. Dies wird
sich ändern. Zeitlich abhängige Größen des Inputs und des Outputs
der Zahlungen in und aus der Rentenkasse erzwingen ein Umdenken.
Die Grafik 6 stellt in elementarer Form das Prinzip
der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Der In- und Output der
Rentenkasse soll diskutiert werden.
Figure 6:
Input und Output
der Gesetzlichen Rentenversicherung
 |
Für die Bundesrepublik Deutschland gilt ein so genannter
Generationsvertrag. Dies soll heißen, die in "`Brot und Arbeit"'
stehende "`junge Generation"' hat einen Teil ihres Einkommens in
eine Rentenkasse abzuführen. Aus diesen Einzahlungen werden die
monatlichen Renten der Anspruchnehmer gezahlt. Dies macht nicht
nur aus moralischer Sicht Sinn.
Offensichtlich scheint dieses Prinzip nunmehr an die Grenzen
seiner Leistungsfähigkeit zu stoßen. Wir wollen hier kurz darauf
eingehen und verwenden die definierten Variablen der Abbildung
6. Es ist offensichtlich, dass die Einzahlungen und
Auszahlungen aus der Rentenkasse voneinander abhängig sind.
Die Summe der Zahlungen der Rentenversicherungspflichtigen muss
der Summe der Entnahmen für die Rentenempfänger entsprechen. Diese
Größen sind aber eine Funktion der Zeit...
Die bis zu diesem Punkt eher leichte mathematische Aufgabe wird
aber daher "`unberechenbar"', da beide Größen für die Zukunft kaum
zu definieren sind.
Wir wollen nun beide Größen beschreiben um die Problematik
darzustellen. Im Abschluss wollen wir Empfehlungen geben, die
altersabhängig Wege aufzeigen, mit dieser Problematik vernünftig
umzugehen.
Die unbekannte Größe "`Rentenversicherungspflichtige"':
- Die Gruppe der Einzahler ist unklar. Es lässt sich kaum
abschätzen, auf welches "`Rentenalter"' man sich in Zukunft festlegt
beziehungsweise festlegen kann.
- Desweitern lassen sich keine sicheren Aussagen darüber
treffen, wie und mit welcher Performance sich die Gehälter
entwickeln.
- Es ist unklar, wie und in welcher Größe die Arbeitnehmer mit
Zahlungen in die Rentenkasse belastet werden können. Hier spielen
dann auch politische Gründe eine Rolle. Wahrscheinlich sollte die
jetzige Belastung nicht erhöht werden.
Die unbekannte Größe "`Rentenempfänger"':
- Man kann natürlich ermitteln, wieviele Menschen in welchem
Jahr Rente erwarten (Neuempfänger).
- Die Lebenserwartung steigt! Aus stochastischer
Sicht werden die Deutschen immer älter. Dem will man bitte nicht
gegenwirken. Für die Rentenkasse bedeutet dies ein riesiges
Problem. Somit wird die Gruppe der Rentenempfänger immer größer.
Die Gruppe der Rentenversicherungspflichtigen wächst aber nicht,
sie unterliegt sogar oben genannter Problematik.
- Für zukünftige Rentenempfänger werden ganz sicher neue
Berechnungsalgorithmen verwendet.
Was nun? Im Grunde kann dies in sehr kurzer Form beschrieben
werden. "`Ältere"' Herrschaften können an der jetzigen Situation
nichts bewegen. Wer in den nächsten (5-10) Jahren Anspruch auf
eine gesetzliche Rente erheben kann und bisher keine weiteren
Rentenmaßnahmen getroffen hat oder treffen konnte, wird sich mit
der vom Gesetzgeber "`verordneten"' Rente begnügen müssen. "`Junge
Leute"' sollten eine freiwillige Zusatz-Rentenversicherung
abschließen um den Lebensstandard im Rentenalter annähernd halten
zu können. Wir wollen an dieser Stelle nicht an Spekulationen
teilhaben und eine Aussage zur Höhe der gesetzlichen Rente in 20
Jahren treffen. Man muss aber sehr wahrscheinlich davon ausgehen,
dass keine unerhebliche Rentenverringerung zu verzeichnen sein
wird.
Es gibt nun sicherlich verschiedene Möglichkeiten für die Zeit
nach der beruflichen Tätigkeit vorzusorgen. Einige sollen kurz
erläutert werden.
- Abschluss einer freiwilligen Zusatz-Rentenversicherung: Der
Abschluss einer solchen Versicherung macht Sinn, und zwar schon
deshalb, da derartige Versicherungen steuerlich absetzbar sind.
Man sollte sich allerdings über die Leistungsfähigkeit dieser
Versicherungsform im Klaren sein. Wer aus einer solchen
Versicherung "`lebenslang"' 1000.- EUR monatlich bekommen möchte,
muss sehr früh damit beginnen und auch immer sehr gut verdienen...
Es soll zu den Rentenversicherungen kurz die Frage der
Zahlungsform erläutert werden: Die Versicherungen fragen an, ob
die Auszahlung der Rentenversicherung einmalig zu einem bestimmten
Zeitpunkt erfolgen soll, oder ob eine monatliche Zahlung (ohne
zeitliches Limit) gewünscht wird. Leider kann auch hier keine
Gut-Schlecht-Entscheidung getroffen werden. Man könnte aber
folgende Strategie für gut halten: Zahlt man in eine
Rentenversicherung (monatlich) hohe8 Beträge,
sollte die Rückzahlung IM GANZEN gewählt werden. Damit sichert
man den schlechten Fall ab mit 67 Jahren zu sterben aber x+ Jahre
investiert zu haben9.
- Wohneigentum: Wer derzeit zur Miete wohnt, sollte Eigentum anstreben.
Allerdings muss eine eventuelle Finanzierung mit Beginn des
Rentenalters beendet sein. Sollte man den Kauf einer Wohnung oder
eines Hauses für machbar halten ist diese Lösung einer
Rentenversicherung zu bevorzugen. Der Wegfall einer monatlichen
Miete stellt eine erhebliche Entlastung dar, die in Form einer
Rente nur schwer zu kompensieren ist. ZinsMath stellt ein
sehr ausgereiftes Tool zur Berechnung von Annuitäten- und
Hypothekenkrediten zur Finanzierung von Wohneigentum bereit. Siehe
hierzu Abschnitt 6.3.
- Selbst vermieten: Es ist überaus gekonnt, während der
beruflichen Tätigkeit in Objekte zu investieren, die später dann
auf gutem Niveau vermietet werden können. Voraussetzung hierfür
ist allerdings der Besitz besagter Objekte. Tatsache ist, dass es
insbesondere in den alten Bundesländern eine große Zahl von
"`Kindern"' gibt, die auf derartige Ressourcen der Eltern
zurückgreifen können. In den neuen Bundesländern gestaltet sich
die Sachlage wegen verlorengegangener 40 Jahre wirtschaftlicher
Möglichkeiten leider anders.
- Sparguthaben: "`Mancher kommt zu Geld, wie die Jungfrau zum
Kind..."' Wer durch Erbschaft oder andere Umstände zu einem
größeren Kapital kommt, kann entsprechend der Abschnitte
5.2 und 5.3 prüfen, ob dieses Geld für die Rente
mit eingesetzt werden kann. Die Praxis zeigt aber, dass durch
Investition oftmals größere Erfolge erzielt werden können.
Übrigens sollte es einigermaßen ehrenwert bleiben seinen
Nachkommen etwas zu hinterlassen.
- Umdenken: Einige Leser werden über die hier angegebene Rentenvorsorge
"`Umdenken"' schwer erschrecken. Man sollte allerdings darüber
nachdenken, ob die finanzielle Versorgung im Rentenalter noch
"`habhaftes"' Sparen zulassen muss.
Subsections
Torsten Wehner, wehner[at]zinsmath.de