Festgeld (festverzinslich)

Die Anlage "`Festgeld"' spielt auch in gegenwärtigen Zeiten noch eine wichtige Rolle. Grund dafür sind die möglichen kurzen Laufzeiten. Ist man auf einen relativ schnellen Zugriff angewiesen, kann die Form des Festgeldes ein geeignetes Sparmodell darstellen. Für gewöhnlich laufen Festgeldverträge über ganze Monate, aber auch die Zinsfestschreibung über einige Tage ist üblich. Die Berechnung gestaltet sich recht einfach, da die garantierten Zinserträge zunächst auf ein Jahr berechnet werden und anschließend anteilmäßig pro Monat gutgeschrieben werden.

Oftmals werden die taggenauen, monatlichen etc. Zinsen nicht sofort wieder angelegt. Es macht mit Blick auf diesen Sachverhalt Sinn, hierzu die Banken zu befragen, welche Form der Zinsanlage berücksichtigt wird.

In Tabelle 1 ist ein Beispielkontoverlauf für einen virtuellen Festgeldvertrag von 12% p.a. dargestellt.


Table 1: Kapitalzuwachs einer Festgeldanlage
Monat Anlage Zinsgutschrift Kontostand
  1000 EUR    
1   10 EUR 1010 EUR
2   10 EUR 1020 EUR
    $ \vdots$  
12   10 EUR 1120 EUR
    $ \vdots$  
18   10 EUR 1180 EUR
    $ \vdots$  
24   10 EUR 1240 EUR


Die monatliche Kontogutschrift KGS berechnet sich unter Berücksichtigung des Anlagebetrages AB wie folgt:

KGS = $\displaystyle {\frac{{AB \cdot jZF - AB}}{{12}}}$ (4)

Der Kontostand zum Ende der Laufzeit wird somit berechnet:

RZB = AB + m . KGS (5)

Für das betrachtete Beispiel ergibt sich für eine Laufzeit von 24 Monaten ein Rück-
zahlungsbetrag RZB von 1240.- EUR. Auf den Internet-Seiten der Zeitschrift Focus kann unter

http://finanzen.focus.de/D/DA/DA37/DA37A/da37a.htm

eine Festgeldberechnung durchgeführt werden. Man muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das vorgestellte Berechnungsverfahren nur eine Näherung zum Nachteil des Anlegers darstellt. Berücksichtigt man den Einfluss von Zins und Zinseszins, müsste entsprechend der Vorschrift von Gleichung 1 geschrieben werden:

RZB = 1000 . 1.122 (6)

Der Rückzahlungsbetrag RZB würde in diesem Fall mit 1254.40 EUR berechnet. Man sollte auch hier wieder auf die Wirkungen von Zins und Zinseszins bei unterjähriger Anwendung hinweisen.


Torsten Wehner, wehner[at]zinsmath.de