In Abschnitt 6 wurde bereits hinreichend auf
die Bedeutung und Anwendungsgebiete von Ratenkrediten eingegangen.
Aus diesem Grund müssen zunächst die für alle drei
Berechnungsmenüs gültigen Randbedingungen genannt werden.
- Restschuld zum Ende der Laufzeit gleich Null
- monatliche Ratenzahlung
- Effektivzinsberechnung nach PAngV
Weitere Gemeinsamkeiten sind für die Berechnungen Ratenkredit I,
Ratenkredit II und Ratenkredit III leider nicht zu benennen. Hat
man aber die Möglichkeit aus einer der genannten Berechnungen
auszuwählen, würde man sich sicherlich (aus Sicht eines
Kreditnehmers!) für Ratenkredit I entscheiden. Der Grund hierfür
soll nun aufgezeigt werden.
Torsten Wehner, wehner[at]zinsmath.de